Hardware oder User? Oracle bietet mit den Datenbank Lizenzmetriken Prozessor Lizenz (PL) und Named User Plus Lizenz (NUP) zwei interessante Ansatzpunkte für passgenaue Ausrichtung in der Lizenzierung.
Wir haben hier die wichtigsten und aktuellen Lizenzmetriken für Oracle Core Produkte zusammengetragen. Es gibt eine Vielzahl weiterer Lizenzmetriken, welche jedoch von Oracle nicht mehr angeboten werden bzw. nur für bestimmte Spezialbranchen erhältlich sind. Unsere Lizenz-Spezialisten helfen jedoch gern bei der Umstellung (Migration) deiner alten Lizenzen und Lizenzmodelle auf die aktuellen Produkte und neuen Oracle Datenbank Lizenzmetriken.
Quicklinks
Named User Plus Lizenz (NUP)
Als Named User Plus wird eine Person bezeichnet, welche zur Nutzung der auf einem einzelnen oder mehreren Servern installierten Oracle Programme ermächtigt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Person die Oracle Programme zu einem beliebigen Zeitpunkt auch tatsächlich aktiv nutzt. Auch ist unerheblich, wie oft diese Person die Programme nutzt.
Ein maschinell betriebenes Gerät wird zusätzlich zu allen Personen, die zur Nutzung der Oracle Programme berechtigt sind, als ein Named User Plus gezählt, wenn das Gerät auf die Oracle Programme zugreifen kann. Als Beispiele hierfür können Temperatursensoren eines Kühllagerhauses dienen, Lichtschranken von Palettenfahrsystemen oder auch selbstfahrende Gabelstaplersysteme in einem Hochregallager.
Ab einer bestimmten Anzahl von Usern bezogen auf einen Prozessor lohnt sich möglicherweise ein Umstieg auf die Oracle Lizenzmetrik Prozessor Lizenzierung (PL). Der Break-Even-Point hierfür ist allerdings für jedes Produkt unterschiedlich. Im Bereich der Datenbank Standard Edition Two (SE2) und der Enterprise Edition (EE) liegt die Schnittmenge bei etwa 50:1, d.h. die Kosten für die Lizenzierung von 50 NUP sind in etwa so hoch wie für eine Prozessorlizenz. Insbesondere bei der Enterprise Edition ist jedoch darauf zu achten, dass hier andere Minima gelten und auch die Anzahl der Prozessoren anders errechnet wird als bei Standard Edition Produkten.
Es gelten also je nach eingesetztem Produkt verschiedene Lizenzierungsminima. Die Mindestlizenzierung gibt dabei lediglich das Minimum der zu lizenzierenden NUP an. Es müssen jedoch alle tatsächlichen NUP gemäß Definition lizenziert sein.
Prozessor Lizenz (PL)
Für die Lizenzierung nach Prozessoren werden alle Prozessoren einer Plattform, auf denen die Oracle Programme installiert sind und/oder ablaufen herangezogen. Sind Oracle Programme auf Prozessor-Basis lizenziert, dürfen alle internen User (inkl. Beauftragte und Auftragnehmer) sowie auch externe dritte User zugreifen. Stehen Anwendungen für den Zugriff über Internet zur Verfügung, so in der Regel immer eine Prozessor Lizenz erforderlich, sofern die tatsächliche Anzahl der Nutzer entsprechend der Named User Plus Definition nicht exakt definiert werden kann.
Bei der Prozessor-Lizenzierung wird unterschieden, ob es sich bei dem zu lizenzierenden Programm um ein Enterprise Edition Produkt handelt oder nicht. Für Standard Edition Produkte wird in aller Regel der bestückte Prozessorsocket lizenziert – unabhängig von der Anzahl der Prozessorkerne. Obwohl ebenfalls ein SE Produkt, gilt diese Definition beispielsweise nicht bei der Java SE Subscription. Es ist demnach immer am jeweiligen Produkt zu schauen, wonach genau lizenziert werden muss.
Bei Enterprise Edition Produkten wird fast immer nach Anzahl der vorhandenen Prozessorkerne lizenziert, wobei es wiederum für einzelne Chiphersteller bzw. CPU Typen bestimmte Umrechnungsfaktoren gibt. Die Umrechnungsfaktoren sind in der sogenannten Oracle Processor Core Factor Table festgehalten.
Alte Lizenzformen und Metriken
Im Laufe der Jahre gab es viele technische Entwicklungen, welche Auswirkungen darauf hatte, wie wir Software und insbesondere auch Datenbanken einsetzen. Beispiele hierfür sind, die Verbreitung des Internets, die Einführung von Mehrkernprozessoren oder die Möglichkeit der Virtualisierung sowie zunehmend auch der Einsatz von Cloud-Technologien.
Die Softwarehersteller reagieren darauf ganz unterschiedlich, z.B. mit Preisanpassungen, Umstellung von Lizenzierungsformen, Anpassung der Metriken, Neuinterpretationen von Lizenzierungsregeln oder ganz neuen Produkten.
So kann es passieren, dass ein Unternehmen in seinem Software-/ Lizenzportfolio durchaus Lizenzen besitzt, welche es in dieser Form nicht mehr gibt oder Produkte welche durch den Hersteller eingestellt worden sind. So haben beim Tausch von Hardware einer Oracle Infrastruktur die wenigsten Kunden einen Blick auf die dazugehörige Oracle Lizenzierung. Insbesondere mit alten Lizenzformen kann es schnell passieren, dass man in eine Falsch- oder Unterlizenzierung hineinrutscht. Im Falle einer Lizenzprüfung kann das enorme finanzielle Auswirkungen haben. Um diesen Problem aus dem Weg zu gehen, ist unbedingt ein Asset-Management für die im Unternehmen eingesetzte Software erforderlich – und das gilt nicht nur für den Bereich Oracle.
Beispiel: Ein Kunde beschaffte sich Oracle 8i Datenbank Lizenzen in Form von „Universal Power Units (UPU)“, welche es heute in dieser Form nicht mehr gibt. Die Lizenzierung erfolgte damals auf Basis der Prozessortaktfrequenz – zu einer Zeit, wo 450 MHz Prozessoren das Maß aller Dinge waren. Im Laufe der Zeit wurde der Server jedoch gegen eine moderne Hardware mit 4 Intel QuadCore Prozessoren mit je 3,04 GHz ausgetauscht. Die Oracle Lizenzen wurden nicht angepasst. Eine Überprüfung ergab nun, dass für diesen Server eine 54fache Unterdeckung vorlag – Nachlizenierungskosten ca. 3 Mio EUR. Das Problem konnte mittels Umstellung auf eine aktuelle Lizenzierungsform (hier Prozessorlizenzen) mit vertretbarem Aufwand gelöst werden.
Fakt ist also, Software Lizenzmanagement oder Software Asset Management (SAM) spielt eine entscheidende Rolle in jedem Unternehmen und sollte zum Schutz vor „bösen Überraschungen“ in regelmäßigen Intervallen auf der Agenda eines jeden Unternehmens stehen. Sofern man nicht selbst das erforderliche Know-how besitzt, empfehlen wir auf jeden Fall sich entsprechenden Experten-Rat einzuholen.
Named User (NU)
- alte nutzerbasierte Lizenzierungsform für Oracle Datenbank Standard Edition, später auch für Oracle Datenbank Enterprise Edition
- bei Oracle Datenbank Enterprise Edition wurde bis 05/2001 zusätzlich in Named User Single Server (NUSS) und Named User Multi Server (NUMS) unterschieden
- wurde letztmalig mit Oracle8i angeboten
- auch bekannt als NU Order Form oder NU Network License
- Nachlizenzierung ist nicht mehr möglich
- nachfolgende Lizenzform ist der Named User Plus (NUP)
- Migration möglich nach NUP (1:1) oder Processor (50:1)
Definition für Named User:
Ein Named User ist definiert als eine Person, welche zur Nutzung der auf einem einzelnen oder mehreren Servern installierten Oracle Programme ermächtigt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Person die Oracle Programme zu einem beliebigen Zeitpunkt auch tatsächlich aktiv nutzt oder nicht. Ein nicht durch Menschenhand betriebenes Gerät wird zusätzlich zu allen Personen, die zur Nutzung der Oracle Programme berechtigt sind, als ein Named User gezählt, wenn das Gerät auf die Oracle Programme zugreifen kann. Beim Einsatz von Multiplexing in Hard- oder Software, z.B. über ein Webserver Produkt, werden die Nutzer am Multiplex Frontend gezählt.
Minimumlizenzierung für Named User (NU):
Für Oracle Datenbank Standard Edition beträgt die Minimumlizenzierung:
- 5 NU pro 200 PU (12/1999 – 02/2000)
- 5 NU pro 200 (U)PU (03/2000 – 05/2001)
- 10 NU pro Unternehmen (06/2001- 07/2002)
- 5 NU pro Unternehmen (08/2002)
Bei Lizenzierung nach (U)PU ist zunächst die Gesamtzahl aller (U)PU zu berechnen und daraus die Minimum Named User Anzahl abzuleiten. Ist die Anzahl tatsächlicher Nutzer höher als die Mindestlizenzierung, so ist diese Anzahl Lizenzen anzusetzen.
Für Oracle Datenbank Enterprise Edition beträgt die Minimumlizenzierung:
- 10 NU pro Prozessor (06/2001 – 08/2002)
Für Oracle Datenbank Enterprise Edition musste bis 05/2001 zusätzlich in Named User Single Server (NUSS) und Named User Multi Server (NUMS) unterschieden werden. Die Minimumlizenzierung war bei beiden identisch, aber es gab entsprechende Preisunterschiede zwischen NUSS und NUMS.
Lizenz-Tipp: Grundsätzlich sind NU Lizenzen auch mit aktuellen Oracle Datenbankversionen einsetzbar. Da hier jedoch Lizenzierungsrichtlinien gelten, welche auf aktuelle Technologien nur noch unzureichend Anwendung finden, sollte man praktisch gleich auf NUP umstellen. Insbesondere bei der Mindestlizenzierung nach (U)PU kann man bei einer modernen CPU sehr schnell in Complianceprobleme rutschen. Die Umstellung erfolgt 1:1 und sollte mit keinen Zusatzkosten verbunden sein.
Named User – Single Server (NUSS)
- alte nutzerbasierte Lizenzierungsform für Oracle Datenbank Enterprise Edition
- wurde letztmalig mit Oracle8i angeboten
- Nachlizenzierung ist nicht mehr möglich
- nachfolgende Lizenzform ist der Named User Plus (NUP)
- Migration möglich nach NUP (1:1) oder Processor (50:1)
Definition für Named User Single Server (NUSS):
Ein Named User Single Server (NUSS) ist definiert als eine Person, welche zur Nutzung der auf einem einzelnen Server installierten Oracle Programme ermächtigt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Person die Oracle Programme zu einem beliebigen Zeitpunkt auch tatsächlich aktiv nutzt oder nicht. Ein nicht durch Menschenhand betriebenes Gerät wird zusätzlich zu allen Personen, die zur Nutzung der Oracle Programme berechtigt sind, als ein Named User Single Server gezählt, wenn das Gerät auf die Oracle Programme zugreifen kann. Beim Einsatz von Multiplexing in Hard- oder Software, z.B. über ein Webserver Produkt, werden die Nutzer am Multiplex Frontend gezählt.
Minimumlizenzierung für Named User Single Server (NUSS):
Bei Oracle Datenbank Standard Edition keine Unterscheidung in Single Server und Multi Server!): siehe Named User (NU)
Für Oracle Datenbank Enterprise Edition beträgt die Minimumlizenzierung:
- 1 NUSS pro 50 PU, mindestens 200 PU (12/1999 – 02/2000)
- 1 NUSS pro 20 UPU, mindestens 200 UPU (03/2000 – 03/2001)
- 1 NUSS pro 30 UPU, mindestens 200 UPU (04/2001 – 05/2001)
- 10 NU pro Prozessor (06/2001 – 08/2002)
Im konkreten Fall ist zunächst die Gesamtzahl aller (U)PU zu berechnen und daraus die Minimum NUSS Anzahl abzuleiten. Ist die Anzahl tatsächlicher Nutzer nun jedoch höher als die Mindestlizenzierung, so ist diese Anzahl für die Lizenzierung anzusetzen.
Lizenz-Tipp: Grundsätzlich sind NUSS Lizenzen auch mit aktuellen Oracle Datenbankversionen einsetzbar. Da hier jedoch die Einschränkung auf einen Single Server vorgenommen ist, sollte man praktisch gleich auf NUP umstellen. Insbesondere bei der Mindestlizenzierung nach (U)PU im Zeitraum vor 06/2001 kann man bei einer modernen CPU sehr schnell in Complianceprobleme rutschen. Die Umstellung erfolgt unkompliziert im Verhältnis 1:1 und sollte mit keinen Zusatzkosten verbunden sein.
Named User – Multi Server (NUMS)
- alte nutzerbasierte Lizenzierungsform für Oracle Datenbank Enterprise Edition
- wurde letztmalig mit Oracle8i angeboten
- Nachlizenzierung ist nicht mehr möglich
- nachfolgende Lizenzform ist der Named User Plus (NUP)
- Migration möglich nach NUP (1:1) oder Processor (50:1)
Definition für Named User Multi Server (NUMS):
Ein Named User Multi Server (NUMS) ist definiert als eine Person, welche zur Nutzung der auf mehreren Servern installierten Oracle Programme ermächtigt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Person die Oracle Programme zu einem beliebigen Zeitpunkt auch tatsächlich aktiv nutzt oder nicht. Ein nicht durch Menschenhand betriebenes Gerät wird zusätzlich zu allen Personen, die zur Nutzung der Oracle Programme berechtigt sind, als ein Named User Multi Server gezählt, wenn das Gerät auf die Oracle Programme zugreifen kann. Beim Einsatz von Multiplexing in Hard- oder Software, z.B. über ein Webserver Produkt, werden die Nutzer am Multiplex Frontend gezählt.
Minimumlizenzierung für Named User Multi Server (NUMS):
Für Oracle Datenbank Standard Edition gibt es keine Unterscheidung in Single Server und Multi Server!): siehe Named User (NU)
Für Oracle Datenbank Enterprise Edition beträgt die Minimumlizenzierung:
- 1 NUMS pro 50 PU, mindestens 200 PU (12/1999 – 02/2000)
- 1 NUMS pro 20 UPU, mindestens 200 UPU (03/2000 – 03/2001)
- 1 NUMS pro 30 UPU, mindestens 200 UPU (04/2001 – 05/2001)
- 10 NU pro Prozessor (06/2001 – 08/2002)
Auch hier ist zunächst die Gesamtzahl aller (U)PU zu berechnet und daraus dann die Minimum NUMS Anzahl abzuleiten. Ist die Anzahl tatsächlicher Nutzer höher als die Mindestlizenzierung, so ist diese Anzahl Lizenzen entsprechend der tatsächlichen Nutzerzahlen anzusetzen.
Lizenz-Tipp: Und auch die NUMS Lizenzen sind mit aktuellen Oracle Datenbankversionen einsetzbar. Da die NUMS praktisch mit der NUP nahezu identisch ist, sollte man gleich auf NUP umstellen. Insbesondere für Lizenzen aus der Zeit vor 06/2001 besteht mit aktuellen CPUs ein enormes Unterlizenzierungsrisiko! Die Umstellung erfolgt 1:1 und ist üblicherweise mit keinerlei Zusatzkosten verbunden.
Power Units / Universal Power Units (UPU)
- alte Lizenzierungsform, welche auf Basis der Prozessortaktfrequenz berechnet wurde
- wurde letztmalig mit Oracle8i angeboten
- Nachlizenzierung ist nicht mehr möglich
- nachfolgende Lizenzform ist Processor (PL)
- Migration möglich von Power Units nach Processor (650:1)
- Migration möglich von Power Units RISC nach Processor (650:1)
- Migration möglich von Power Units INTEL nach Processor (1000:1)
- Migration möglich von Universal Power Units (UPU) nach Processor (1000:1)
Definition für Power Units / Universal Power Units (UPU):
Oracle definiert UPU als eine Einheit einer plattformabhängigen Taktfrequenz (processing power). Zur Bestimmung der benötigten Anzahl UPUs für alle Intel/CISC oder Intel/CISC kompatiblen Prozessoren (Intel/AMD, …), multipliziert man die Anzahl MHz Taktfrequenz aller für das Programm eingesetzten Prozessoren mit dem Faktor 1,0. Für alle RISC oder RISC kompatiblen Prozessoren (SPARC, IBM POWER, ARM, MIPS, …) ist der Multiplikator 1,5 anzusetzen. Für Mainframe Infrastrukturen werden alle MIPS mit dem Faktor 24 multipliziert.
Die Gesamtzahl aller benötigten UPUs ist aus der Gesamtzahl der eingesetzten Prozessoren für die Oracle Programme zu errechnen. Die Lizenzierung nach Universal Power Units berechtigt sowohl interne als auch externe User mit dem Zugriff auf die lizenzierten Programme, z.B. bei Zugriff über Internet.
Minimumlizenzierung für Power Units / Universal Power Units (UPU):
200 UPU.
Lizenz-Tipp: Gleiches gilt für die (U)PU Lizenzen. Auch sie sind mit modernen Oracle Datenbankversionen einsetzbar. Allerdings sollte dahingehend dringend geprüft werden, ob diese Lizenzierungsform bzw. die Anzahl der vorhandenen UPU Lizenzen noch immer mit der (möglicherweise neuen) Hardware passt. Die aktuelle Hardware ist in aller Regel deutlich schneller und das bedeutet somit eine Vervielfachung der benötigten UPU Lizenzen.
Concurrent Devices (CCD)
- sehr alte Lizenzierungsform, zählt die Anzahl der Eingabegeräte
- auch bekannt als CCD Order Form oder CCD Network License
- nachfolgende Lizenzform ist Prozessor Lizenzierung (PL)
- Nachlizenzierung ist nicht mehr möglich
- Migration möglich nach NUP (1:2)
Definition für Concurrent Devices (CCD):
Oracle definiert Concurrent Devices (CCD oder CD) als die maximale Anzahl von Eingabegeräten (Devices) welche sich gleichzeitig (concurrent) mit dem jeweiligen Oracle System zu einer beliebigen Zeit verbinden können. Die Concurrent Devices Network Edition besaß eine leicht veränderte Definition.
Minimumlizenzierung für Concurrent Devices (CCD):
Die Minimumlizenzierung für Oracle Datenbank Enterprise Edition lag bei 8 CCD pro Prozessor sowie bei Standard Edition 5 CCD pro Prozessor (1995-98: 5 CCD pro Server) für Lizenzbeschaffungen vor dem Jahr 2000.
Lizenz-Tipp: Noch immer sind CCD Lizenzen auch mit modernen Oracle Datenbankversionen einsetzbar. Allerdings sollte dahingehend dringend geprüft werden, ob diese Lizenzierungsform bzw. die Anzahl der vorhandenen Lizenzen noch immer mit der (möglicherweise neuen) Hardware passt.